
BAFA-Förderung LED 2026: Was sich geändert hat und wie Sie LED jetzt finanzieren
Die BAFA-Förderung für LED-Innenbeleuchtung endete am 21. Juli 2026: was sich geändert hat, welche Finanzierungswege bleiben und warum sich LED auch ohne Zuschuss rechnet.
Viele Unternehmen haben ihre LED-Umrüstung jahrelang mit BAFA-Zuschuss finanziert. Seit dem 21. Juli 2026 ist das vorbei: Mit der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderung für Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden eingestellt. Dieser Ratgeber zeigt, was sich geändert hat, welche Wege zur Finanzierung bleiben und warum sich LED auch ohne Zuschuss schnell rechnet.
- Seit 21.07.2026 fördert das BAFA keine energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden mehr (vorher 15% Zuschuss über BEG EM).
- Andere BEG-Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle oder Anlagentechnik bleiben förderfähig.
- Kommunen, Länder und Energieversorger haben teils eigene Programme, die geprüft werden sollten.
- Steuerliche Abschreibung, Leasing und Contracting sind Alternativen zur Finanzierung.
- LED-Umrüstungen in Hallen amortisieren sich auch ohne Zuschuss typischerweise in 1–3 Jahren.
Was hat sich geändert?
Bis Juli 2026 konnten Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen für den Austausch von Leuchten in beheizten Nichtwohngebäuden einen Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Voraussetzung waren unter anderem Mindesteffizienzen der Leuchten (z. B. 120 lm/W, bei Lichtbändern 140 lm/W) und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Mit der neuen BEG-Richtlinie ab dem 21. Juli 2026 ist die Innenbeleuchtung aus dem Förderkatalog gestrichen. Die Grundförderung für die übrigen Einzelmaßnahmen liegt weiterhin bei 15%.
Da sich Förderprogramme regelmäßig ändern, prüfen Sie vor jeder Investition den aktuellen Stand direkt beim BAFA oder bei Ihrem Energieberater.

Welche Möglichkeiten bleiben?
| Weg | Für wen | Hinweis |
|---|---|---|
| Kommunale und Landesprogramme | Kommunen, öffentliche Träger, teils Unternehmen | Je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich, aktuell prüfen |
| Programme von Stadtwerken und Energieversorgern | Gewerbekunden | Teilweise Zuschüsse oder Contracting-Angebote |
| Steuerliche Abschreibung | Unternehmen | Leuchten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter teils sofort |
| Leasing oder Mietkauf | Unternehmen | Rate wird aus der Stromersparnis bezahlt, keine Vorfinanzierung |
| Energiespar-Contracting | Größere Objekte, Kommunen | Dienstleister finanziert und wird aus der Einsparung bezahlt |
Für steuerliche Fragen ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Für Kommunen lohnt sich ein Blick in den Ratgeber LED-Straßenbeleuchtung.
Warum sich LED auch ohne Förderung lohnt
Der BAFA-Zuschuss lag zuletzt bei 15% der förderfähigen Kosten. Die Stromeinsparung einer LED-Umrüstung ist ein Vielfaches davon, jedes Jahr wieder. Dazu kommen Direktimportpreise, die 2- bis 4-mal unter vergleichbaren Markenprodukten liegen, sodass die Investition oft niedriger ist als früher die geförderte Markenlösung.
- Hallenstrahler statt HQL/HQI: 60–70% weniger Strom (siehe HQL, HQI und NAV auf LED umrüsten).
- Feuchtraumleuchten statt Leuchtstoff: rund 50–60% weniger Strom.
- Mit Bewegungsmeldern und Tageslichtsteuerung weitere 30–60% (siehe DALI und Lichtsteuerung).
- Kaum noch Wartung und Lampenwechsel.
Effiziente Leuchten für die Umrüstung
Rechenbeispiel ohne Förderung
Lagerhalle mit 40 HQI-Strahlern à 400W (ca. 440W), 4.000 Stunden pro Jahr, 0,28 €/kWh. Ersatz durch 40 LED-Hallenstrahler à 150W:
- Einsparung: 40 × 290W × 4.000 h = 46.400 kWh, rund 13.000 € pro Jahr
- Bei typischen Material- und Montagekosten amortisiert sich die Umrüstung in rund 1–2 Jahren, ganz ohne Zuschuss
- Über 10 Jahre bleiben nach Abzug der Investition deutlich über 100.000 € Ersparnis
Rechnen Sie mit Ihren eigenen Werten: LED-Amortisationszeit berechnen.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch BAFA-Förderung für LED-Beleuchtung?
Für Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden nicht mehr. Die Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen wurde zum 21. Juli 2026 eingestellt.
Was passiert mit Anträgen, die vorher gestellt wurden?
Für bereits bewilligte Anträge gelten in der Regel die Bedingungen des Bewilligungsbescheids. Klären Sie Details direkt mit dem BAFA oder Ihrem Energieeffizienz-Experten.
Gibt es Förderung für Kommunen?
Kommunen sollten Landes- und Bundesprogramme für kommunalen Klimaschutz prüfen. Die Konditionen ändern sich regelmäßig.
Lohnt sich LED ohne Förderung überhaupt?
Ja. In Hallen, Lagern und Werkstätten amortisiert sich eine Umrüstung typischerweise in 1–3 Jahren allein über die Stromersparnis.
Kann ich die Umrüstung finanzieren, ohne selbst zu investieren?
Über Leasing, Mietkauf oder Contracting. Die Rate wird dabei aus der Stromersparnis bezahlt.
Schicken Sie uns Ihre bestehende Beleuchtung. Wir berechnen Einsparung und Amortisation und erstellen eine kostenlose Lichtplanung mit unverbindlichem Angebot zu Direktimportpreisen, die 2- bis 4-mal unter vergleichbaren Markenprodukten liegen.
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